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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eilbedürftigkeit des Haushalts

Die Eilbedürftigkeit des Haushalts ist ein Begriff, der im Kontext der Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans verwendet wird. Er beschreibt den Umstand, dass der Haushaltsplan aufgrund der Notwendigkeit der Einhaltung des Grundsatzes der Vorherigkeit innerhalb eines relativ engen zeitlichen Rahmens beraten und beschlossen werden muss. Wenn dieser Zeitrahmen nicht eingehalten werden kann, befindet sich die betreffende Körperschaft zum Jahresbeginn zunächst im sog. Nothaushaltsrecht (vorläufige Haushaltsführung).

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Bundeshaushalts-Uhr
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Haushaltsuhren der Länder
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger