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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Einfuhrumsatzsteuer
Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer auf die Einfuhr von Gegenständen in die Bundesrepublik Deutschland. Das Steueraufkommen steht Bund und Ländern gemeinsam zu.

Weitere Informationen:
» §21 Umsatzsteuergesetz
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