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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eingliederungsplan

Der Eingliederungsplan gliedert im Kontext des Haushaltsplans der Europäischen Union (EU) die Einnahmen und Ausgaben der Organe und Einrichtungen der EU entsprechend ihrer Art oder Zweckbestimmung nach Titeln, Kapiteln, Artikeln und Posten. Jeder Titel entspricht einem Politikbereich; jedes Kapitel entspricht i.d.R. einem Tätigkeitsfeld. Titel können operative Mittel und Verwaltungsmittel umfassen. Der Eingliederungsplan wird vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union beschlossen.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger