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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einheitsprinzip

Beim Einheitsprinzip handelt es sich um einen Haushaltsgrundsatz, der im Kontext der Kameralistik besagt, dass alle im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich zufließenden Einnahmen, anfallenden Ausgaben und benötigten Verpflichtungsermächtigungen in einem Haushaltsplan auszuweisen sind. Das Einheitsprinzip soll insb. die Schaffung von Neben- bzw. Schattenhaushalten verhindern.

Analog lässt sich für Haushaltspläne in der Doppik formulieren, dass laut Einheitsprinzip alle voraussichtlichen Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen in einem Haushaltsplan auszuweisen sind.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger