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Einheitsprinzip
Beim Einheitsprinzip handelt es sich um einen
Haushaltsgrundsatz
, der im Kontext der
Kameralistik
besagt, dass alle im betrachteten
Haushaltsjahr
voraussichtlich zufließenden
Einnahmen
, anfallenden
Ausgaben
und benötigten
Verpflichtungsermächtigungen
in
einem
Haushaltsplan
auszuweisen sind. Das Einheitsprinzip soll insb. die Schaffung von Neben- bzw. Schattenhaushalten verhindern.
Analog lässt sich für
Haushaltspläne
in der
Doppik
formulieren, dass laut Einheitsprinzip alle voraussichtlichen
Erträge
,
Aufwendungen
,
Einzahlungen
,
Auszahlungen
und Verpflichtungsermächtigungen in
einem
Haushaltsplan auszuweisen sind.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
-
Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
-
Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
© Andreas Burth, Marc Gnädinger