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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einheitstheorie

Die Einheitstheorie bezeichnet im Kontext der Gesamt- bzw. Konzernrechnungslegung den Grundgedanken, dass die Gebietskörperschaft (= "Mutter") und ihre Auslagerungen (= "Töchter") eine wirtschaftliche Einheit darstellen, d.h. einen "Konzern Gebietskörperschaft". Die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage dieser wirtschaftlichen Einheit "Konzern Gebietskörperschaft" soll durch den Gesamt- bzw. Konzernabschluss abgebildet werden. Neben der wirtschaftlichen Einheit geht die Einheitstheorie auch davon aus, dass es sich um eine rechtliche Einheit handelt.

Um die Gebietskörperschaft und ihre Auslagerungen als wirtschaftliche und rechtliche Einheit darzustellen, müssen die Einzelabschlüsse der verschiedenen Konzernteile zunächst zusammenaddiert (sog. Summenabschluss) und darauf aufbauend dann um alle konzerninternen Beziehungen (z.B. Leistungsbeziehungen, Forderungen/Verbindlichkeiten, Kapitalverflechtungen etc.) bereinigt werden (sog. Konsolidierung). Der Gesamt- bzw. Konzernabschluss spiegelt damit nur das Ergebnis der wirtschaftlichen Beziehungen mit Dritten wider.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger