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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einnahmen, ordentliche (der laufenden Verwaltung)

Die ordentlichen Einnahmen der laufenden Verwaltung spiegeln die normale Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeit einer Kommune wider. Einnahmen aus Zinsen u.ä. oder von wirtschaftlichen Unternehmen sowie Einnahmen aus Vermögensveräußerungen (z.B. von Grundstücken) werden heraus gerechnet. Übersteigen die laufenden ordentlichen Einnahmen die laufenden ordentlichen Ausgaben, so ergibt sich ein Überschuss im kameralen Primärergebnis.

Gegensatz: ordentliche Ausgaben (der laufenden Verwaltung).

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum