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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Einnahmen, ordentliche (der laufenden Verwaltung)
Die ordentlichen Einnahmen der laufenden Verwaltung spiegeln die normale
Verwaltungs- und Dienstleistungstätigkeit einer Kommune wider.
Einnahmen aus Zinsen u.ä. oder von wirtschaftlichen Unternehmen
sowie Einnahmen aus Vermögensveräußerungen (z.B. von
Grundstücken) werden heraus gerechnet. Übersteigen die
laufenden ordentlichen Einnahmen die laufenden ordentlichen Ausgaben, so ergibt sich ein Überschuss
im kameralen Primärergebnis.
Gegensatz: ordentliche Ausgaben (der laufenden Verwaltung).
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