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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einnahmen, staatliche

Als staatliche Einnahmen bezeichnet man alle Einnahmen der öffentlichen Hand. Zu den staatlichen Einnahmen zählen somit neben den Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen, u.a. auch die Einnahmen der Sozialversicherungen.

Zu den wichtigsten Einnahmearten zählen Steuern, Beiträge, Gebühren und Zuflüsse aus der Aufnahme von Schulden.

Gegensatz: staatliche Ausgaben.



Weitere Informationen:
» Staatliche Einnahmen (Statistisches Bundesamt)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum