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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Einnahmen, staatliche
Als staatliche Einnahmen bezeichnet man alle
Einnahmen
der öffentlichen Hand. Zu den staatlichen Einnahmen zählen somit neben den Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen, u.a. auch die Einnahmen der Sozialversicherungen.
Zu den wichtigsten Einnahmearten zählen
Steuern
,
Beiträge
,
Gebühren
und Zuflüsse aus der Aufnahme von
Schulden
.
Gegensatz:
staatliche Ausgaben
.
Weitere Informationen:
» Staatliche Einnahmen (Statistisches Bundesamt)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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