Bei den unmittelbaren Einnahmen handelt sich um die bei dem jeweiligen Aufgabengebiet
vereinnahmten Beträge ohne Zahlungen vom öffentlichen
Bereich (Steuern und
steuerähnliche Einnahmen,
Gebühren,
zweckgebundeneAbgaben,
Einnahmen aus
wirtschaftlicher Tätigkeit, Zinseinnahmen,
Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen,
Beiträge und ähnliche Entgelte, Zahlungen
von anderen Bereichen).