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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einnahmen, unmittelbare

Bei den unmittelbaren Einnahmen handelt sich um die bei dem jeweiligen Aufgabengebiet vereinnahmten Beträge ohne Zahlungen vom öffentlichen Bereich (Steuern und steuerähnliche Einnahmen, Gebühren, zweckgebundene Abgaben, Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, Zinseinnahmen, Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögen, Beiträge und ähnliche Entgelte, Zahlungen von anderen Bereichen).

Die Größe der unmittelbaren Einnahmen wird für finanzwirtschaftliche Darstellungen (z.B. im Rahmen der Jahresrechnungsergebnisse kommunaler Haushalte) genutzt.

Gegensatz: unmittelbare Ausgaben.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum