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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einnahmeverfügungsmittel

Einnahmeverfügungsmittel bezeichnen Einnahmen, die bedingt durch Haushaltsvermerke das Haushaltssoll bei bestimmten Ausgabe-Haushaltsstellen verändern. Es handelt sich bei Einnahmeverfügungsmitteln folglich um Mittel, die für konkrete Ausgaben zweckbestimmt sind.

Beispiel: zweckgebundene Zuweisungen, Spenden.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger