Die Einzahlung ist ein v.a. im
Kassenwesen (unabhängig vom Rechnungsstil) und in der Doppik
gebräuchlicher Begriff,
der den Zufluss liquider Mittel bezeichnet.
Einzahlungen können in Form von Bar- oder Buchgeld erfolgen.
In einer öffentlichen Verwaltung gehen Einzahlungen bei der Kasse bzw. der Zahlstelle ein.
Einzahlungen werden in der Doppik im Finanzhaushalt bzw. den einzelnen Teilfinanzhaushaltenveranschlagt. Zu veranschlagen sind hierbei
grundsätzlich all diejenigen Einzahlungen, die im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich eingehen werden. Nach Abschluss
des Haushaltsjahrs werden die tatsächlich eingegangenen Einzahlungen in der Finanzrechnung bzw. den einzelnen Teilfinanzrechnungen
ausgewiesen.
Der doppische Begriff der Einzahlung entspricht weitestgehend dem kameralen Begriff der Einnahme.