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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einzahlung

Die Einzahlung ist ein v.a. im Kassenwesen (unabhängig vom Rechnungsstil) und in der Doppik gebräuchlicher Begriff, der den Zufluss liquider Mittel bezeichnet. Einzahlungen können in Form von Bar- oder Buchgeld erfolgen. In einer öffentlichen Verwaltung gehen Einzahlungen bei der Kasse bzw. der Zahlstelle ein.

Einzahlungen werden in der Doppik im Finanzhaushalt bzw. den einzelnen Teilfinanzhaushalten veranschlagt. Zu veranschlagen sind hierbei grundsätzlich all diejenigen Einzahlungen, die im betrachteten Haushaltsjahr voraussichtlich eingehen werden. Nach Abschluss des Haushaltsjahrs werden die tatsächlich eingegangenen Einzahlungen in der Finanzrechnung bzw. den einzelnen Teilfinanzrechnungen ausgewiesen.

Der doppische Begriff der Einzahlung entspricht weitestgehend dem kameralen Begriff der Einnahme.

Gegensatz: Auszahlung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger