Ein Einzahlungsschein ist im
Kassenwesen ein Dokument, das dazu dient, unbare
Einzahlungen, annehmen zu können, obwohl noch keine
Annahmeanordnung vorliegt. Bei Bareinzahlungen bedarf es für eine solche Zahlungsannahme eines anzuerkennenden
sachlichen Grundes. Der Einzahlungsschein ist bei Bareinzahlungen von der einzahlenden Person zu unterschreiben.
Er fungiert als Hilfsbeleg für die Buchung der Einzahlung bei den
Verwahrungen.
Wird eine Einzahlung mit Hilfe eines Einzahlungsscheins entgegengenommen, so wird die
zuständige mittelbewirtschaftende Stelle in einem nächsten Schritt per
Kassenanzeige aufgefordert, die notwendige Annahmeanordnung nachträglich auszustellen.