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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einzelabschluss

Als Einzelabschluss bezeichnet man den Jahresabschluss der Kernverwaltung einer öffentlichen Gebietskörperschaft bzw. den Jahresabschluss eines (öffentlichen) Unternehmens bzw. einer (öffentlichen) Einrichtung.

Der Einzelabschluss der Kernverwaltung einer Gebietskörperschaft wird im Rahmen der Erstellung des Gesamt-/Konzernabschlusses mit den Einzelabschlüssen der Auslagerungen dieser Gebietskörperschaft konsolidiert.

Vom Einzelabschluss zum Gesamt-/Konzernabschluss: Prozess

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu kommunalen Gesamtabschluss-Richtlinien


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger