Einzelhaushaltseinnahmen sind im
Kassenwesen ein Begriff für
Einnahmen, die in einer Summe mit dem kompletten Anordnungsbetrag fällig werden (z.B. Einnahmen aus
der Begleichung einer gestellten Rechnung). Die Annahme und Buchung der Einzelhaushaltseinnahmen erfolgt
jeweils mittels einer
Annahmeanordnung.