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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einzelpläne

Die Einzelpläne sind ein wesentlicher Bestandteil des kameralen Haushaltsplans. In ihnen werden die Haushaltsmittel (Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungsermächtigungen, Planstellen und andere Stellen) veranschlagt.

Auf Ebene von Bund und Ländern werden u.a. für das Parlament, die einzelnen Ministerien, den Rechnungshof und die Allgemeine Finanzverwaltung Einzelpläne gebildet. Die Unterteilung des Haushaltsplans in Einzelpläne richtet sich hierbei primär nach dem Ministerial- und dem Realprinzip. Die Einzelpläne untergliedern sich weiter in Kapitel und Titel. Die Untergliederung der Einzelpläne erfolgt dabei entweder nach sachlichen Gesichtspunkten (sog. funktionale Gliederung) oder nach politischen bzw. organisatorischen Gesichtspunkten (sog. institutionelle Gliederung).

Die zehn Einzelpläne einer Kommune sind:
- Einzelplan 0: Allgemeine Verwaltung
- Einzelplan 1: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Einzelplan 2: Schulwesen
- Einzelplan 3: Kulturpflege
- Einzelplan 4: Sozialwesen
- Einzelplan 5: Gesundheit, Sport und Erholung
- Einzelplan 6: Bau- und Wohnungswesen
- Einzelplan 7: Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
- Einzelplan 8: Wirtschaftliche Unternehmen
- Einzelplan 9: Finanzwesen

Auf kommunaler Ebene richtet sich die tiefergehende Untergliederung der Einzelpläne nach Gliederung (Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte) und Gruppierung (Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen). Die Einzelpläne, ihre Abschnitte und Unterabschnitte sind nach Aufgabenbereichen zu gliedern. Für jeden Einzelplan, Abschnitt und Unterabschnitt ist ein Teilabschluss zu bilden. Innerhalb der Einzelpläne, Abschnitte und Unterabschnitte sind die Einnahmen und Ausgaben nach ihren Arten in Hauptgruppen, Gruppen und Untergruppen zu ordnen. Gliederung und Gruppierung richten sich nach dem vom jeweiligen Innenministerium erlassenen Gliederungs- und Gruppierungsplan.

Das doppische Gegenstück zum Einzelplan ist der Teilhaushalt.

Siehe auch:
- Linkliste zu den Bundeshaushalten
- Linkliste zu den Haushalten der Länder


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger