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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einzelveranschlagungsprinzip

Das Einzelveranschlagungsprinzip ist ein Haushaltsgrundsatz, der im Kontext der Kameralistik besagt, dass alle im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen einzeln nach ihrem Zweck getrennt, separat auszuweisen sind. Dasselbe gilt für die Einnahmen, wobei diese nach ihrem Entstehungsgrund zu trennen sind.

Das Einzelveranschlagungsprinzip lässt sich im Hinblick auf die Doppik analog für Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen formulieren.

Das Einzelveranschlagungsprinzip entspricht dem Prinzip des Saldierungsverbots.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum