Als Einzelwertberichtung bezeichnet man die Berichtigung des Wertansatzes
von Forderungen.
Hierbei wird das
Zahlungsausfallrisiko der jeweiligen Forderung berücksichtigt.
Die Einzelwertberichtigung unterscheidet sich von der
Pauschalwertberichtigung dahingehend, als dass bei der Einzelwertberichtigung lediglich das spezielle Zahlungsausfallrisiko
einzelner Forderungen wertmäßig korrigiert wird. Auf Pauschalwertberichtigungen wird i.d.R. dann zurückgegriffen,
wenn aufgrund von Unkenntnis über das Zahlungsausfallrisiko der entsprechenden Forderungen keine Einzelwertberichtigung
vorgenommen werden kann.