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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Einzelwertberichtigung

Als Einzelwertberichtung bezeichnet man die Berichtigung des Wertansatzes von Forderungen. Hierbei wird das Zahlungsausfallrisiko der jeweiligen Forderung berücksichtigt.

Die Einzelwertberichtigung unterscheidet sich von der Pauschalwertberichtigung dahingehend, als dass bei der Einzelwertberichtigung lediglich das spezielle Zahlungsausfallrisiko einzelner Forderungen wertmäßig korrigiert wird. Auf Pauschalwertberichtigungen wird i.d.R. dann zurückgegriffen, wenn aufgrund von Unkenntnis über das Zahlungsausfallrisiko der entsprechenden Forderungen keine Einzelwertberichtigung vorgenommen werden kann.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum