Bei den Empfängern von Witwen-/Witwergeld handelt es sich in der Abgrenzung der
Versorgungsempfängerstand-Statistik
des Statistischen Bundesamtes um hinterbliebene Ehegatten von verstorbenen
Ruhegehaltsempfängern und von
Bediensteten,
die zum Zeitpunkt ihres Todes Anspruch auf Ruhegehalt oder Ruhelohn hatten.