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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Entgelt

Das Entgelt ist eine Zahlung, die für das Erbringen einer Leistung zu entrichten ist. Liegt der Zahlungsverpflichtung ein privatrechtlicher Vertrag zugrunde, so spricht man von privatrechtlichen Entgelten. Ist das Entgelt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift (z.B. Gesetz, Satzung) zu entrichten, so ist von öffentlich-rechtlichen Entgelten die Rede. Unter die öffentlich-rechtlichen Entgelte fallen die Gebühren und die Beiträge.

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger