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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Entschuldungsdauer, fiktive

Die fiktive Entschuldungsdauer (auch: dynamischer Verschuldungsgrad, Schuldentilgungsdauer) ist eine doppische Finanzkennzahl. Die fiktive Entschuldungsdauer berechnet sich, indem Verbindlichkeiten und Rückstellungen zusammenaddiert werden und das realisierbare Vermögen abgezogen wird. Im Anschluss wird der Betrag durch den Einzahlungsüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit dividiert.

Formel: fiktive Entschuldungsdauer

Die fiktive Entschuldungsdauer macht deutlich, in welchem Zeithorizont eine Schuldentilgung möglich wäre, wenn alle verfügbaren Finanzmittel ausnahmslos zum Schuldenabbau verwendet würden. Eine Schwäche der Kennzahl der fiktiven Entschuldungsdauer ist, dass der Überschuss der Finanzrechnung des jeweiligen Jahres auch für zukünftige Jahre unterstellt wird.

Siehe auch:
- Lexikon-Definition von "Schuldenfreiheit"
- Artikel zum Thema "Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Linksammlung zu Haushaltssicherungskonzepten
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Sparen | Haushaltskonsolidierung"


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum