Die Entschuldungsuhr ist eine Sonderform der
Schuldenuhr. Besonderes Merkmal der Entschuldungsuhr ist es, dass sie im Zusammenhang mit dem öffentlich kommunizierten
Ziel der vollständigen
Entschuldung
(Schuldenfreiheit) einer
Gebietskörperschaft bereitgestellt wird. Die Entschuldungsuhr kann virtuell auf der Webpräsenz der Gebietskörperschaft
und/oder physisch an prominenter Stelle in der Gebietskörperschaft (z.B. am Rathaus einer Stadt) verfügbar gemacht
werden. Die Entschuldungsuhr zeigt v.a. die bisher realisierten Fortschritte im Rahmen des Entschuldungskurses an,
visualisiert die Geschwindigkeit, mit der die Gebietskörperschaft sich aktuell ihrem Entschuldungsziel nähert und
verdeutlicht den noch ausstehenden Weg bis zur Zielerreichung.
Das Bereitstellen von Entschuldungsuhren dient u.a. dazu, das Ziel der Schuldenfreiheit regelmäßig ins Gedächtnis
zu rufen, um zugleich auch alle Beteiligten (z.B. Verwaltungsmitarbeiter, Politik, Bürger/Wähler, ortsansässige Unternehmen) auf
Konsolidierungs-/Entschuldungskurs zu halten. So steigert eine Entschuldungsuhr potenziell die Bereitschaft der Beteiligten,
notwendige Konsolidierungsmaßnahmen (z.B. Steuererhöhung, Schließung einer öffentlichen Einrichtung) zu akzeptieren bzw. zu
unterstützen, da die Beteiligten an der Entschuldungsuhr sehen können, dass die Konsolidierungsmaßnahmen zum Ziel der Schuldenfreiheit
beiträgt. Die Identifikation der Beteiligten mit dem Entschuldungsziel wird mithin gesteigert.
Beispiele für Kommunen, die eine Entschuldungsuhr online auf ihrer Webpräsenz oder physisch an einem Verwaltungsgebäude
bereitstellen (oder bis zum Erreichen der Schuldenfreiheit bereitgestellt haben), sind die Stadt Jena, die Stadt Langenfeld und
die Stadt Offenburg.