Die Erfolgsrechnung in der Doppik (auch: (Gesamt-)Ergebnisrechnung) erfasst die realisierten Aufwendungen und Erträge innerhalb einer Rechnungsperiode.
Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, so wurde ein Überschuss erwirtschaftet. Dieser erhöht das Eigenkapital. Übersteigen hingegen die Aufwendungen die Erträge, so liegt ein Fehlbetrag vor, welcher das Eigenkapital mindert.
Der
Saldo aus Erträgen und Aufwendungen (sog.
Erfolg) in der Erfolgsrechnung gilt
als Konkretisierung des Grundsatzes der
Generationengerechtigkeit,
d.h., wenn die Erträge in der Erfolgsrechnung nicht ausgereicht haben, um die Aufwendungen zu decken, so ist im jeweiligen
Rechnungsjahr per Definition auf Kosten
künftiger Generationen gewirtschaftet worden. Zum Teil wird in diesem Zusammenhang auch alternativ
gesondert auf den Saldo aus
ordentlichen Erträgen und
ordentlichen Aufwendungen (sog.
ordentliches Ergebnis) abgespielt, da diese
Kenngröße außerplanmäßige Vorgänge außen vor lässt und somit weniger manipulationsanfällig ist.
Die Erfolgsrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Erfolgsrechnung bzw. Ergebnisrechnung entspricht der des
Ergebnishaushalts,
welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Erfolgsrechnung darstellt.