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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung in der Doppik (auch: (Gesamt-)Ergebnisrechnung) erfasst die realisierten Aufwendungen und Erträge innerhalb einer Rechnungsperiode. Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, so wurde ein Überschuss erwirtschaftet. Dieser erhöht das Eigenkapital. Übersteigen hingegen die Aufwendungen die Erträge, so liegt ein Fehlbetrag vor, welcher das Eigenkapital mindert.

Die Erfolgsrechnung ist Teil des doppischen Jahresabschlusses sowie ein Bestandteil der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR). Sie ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines kaufmännisch geführten Unternehmens.

Der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen (sog. Erfolg) in der Erfolgsrechnung gilt als Konkretisierung des Grundsatzes der Generationengerechtigkeit, d.h., wenn die Erträge in der Erfolgsrechnung nicht ausgereicht haben, um die Aufwendungen zu decken, so ist im jeweiligen Rechnungsjahr per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet worden. Zum Teil wird in diesem Zusammenhang auch alternativ gesondert auf den Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (sog. ordentliches Ergebnis) abgespielt, da diese Kenngröße außerplanmäßige Vorgänge außen vor lässt und somit weniger manipulationsanfällig ist.

Die Erfolgsrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Erfolgsrechnung bzw. Ergebnisrechnung entspricht der des Ergebnishaushalts, welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Erfolgsrechnung darstellt.

Siehe hierzu auch:
- Definition des Begriffs "Ergebnisrechnung"
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger