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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung in der Doppik (auch: (Gesamt-)Ergebnisrechnung) erfasst die realisierten Aufwendungen und Erträge innerhalb einer Rechnungsperiode. Sind die Erträge höher als die Aufwendungen, so wurde ein Überschuss erwirtschaftet. Dieser erhöht das Eigenkapital. Übersteigen hingegen die Aufwendungen die Erträge, so liegt ein Fehlbetrag vor, welcher das Eigenkapital mindert.

Die Erfolgsrechnung ist Teil des doppischen Jahresabschlusses sowie ein Bestandteil der Drei-Komponenten-Rechnung (DKR). Sie ist vergleichbar mit der Gewinn- und Verlustrechnung eines kaufmännisch geführten Unternehmens.

Die Erfolgsrechnung muss in Staffelform aufgestellt werden. Die Gliederung der Erfolgsrechnung bzw. Ergebnisrechnung entspricht der des Ergebnishaushalts, welcher seinerseits das entsprechende Planungsinstrument zur Erfolgsrechnung darstellt.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum