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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Erfüllungsbetrag

Der Erfüllungsbetrag ist ein Begriff aus der Bewertung von Schulden. Er ist derjenige Geldbetrag, der aufgebracht werden muss, um eine Schuld zum Erlöschen zu bringen.

Der Begriff Erfüllungsbetrag bezieht sich hierbei sowohl auf Geldleistungsverpflichtungen (z.B. aus einem Darlehen), als auch auf Sach- und Dienstleistungsverpflichtungen. Insofern greift der Erfüllungsbetrag weiter als der Begriff Rückzahlungsbetrag, welcher sich lediglich auf Geldleistungsverpflichtungen bezieht.

Im Falle einer Geldleistungsverpflichtung entspricht der Erfüllungsbetrag dem, i.d.R. vertraglich fixierten, Rückzahlungsbetrag.

Im Falle einer Sach- oder Dienstleistungsverpflichtung bemisst sich der Erfüllungsbetrag nach dem Geldbetrag, der aufgewendet werden muss, um die Verbindlichkeit zu begleichen. Einzubeziehen sind hierbei alle voraussichtlich notwendigen Aufwendungen.

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Statistik über die Schulden der öffentlichen Haushalte (Statistisches Bundesamt)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger