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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnisplan (doppisch)

Der Ergebnisplan (auch: Gesamtergebnisplan, (Gesamt-)Ergebnishaushalt) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Ergebnisrechnung. Der Ergebnisplan wird seinerseits in Teilergebnispläne untergliedert. Die Untergliederung in Teilergebnispläne kann sich entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur ausrichten. Der Ergebnisplan ist nicht bundeseinheitlich untergliedert.

Der Ergebnisplan umfasst die erwarteten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr. Hierbei werden sowohl die erwarteten ordentlichen Aufwendungen und Erträge, als auch die erwarteten außerordentlichen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen.

Die Ausgeglichenheit des Ergebnisplans ist im doppischen Haushaltsrecht das primäre Kriterium für das Erreichen des Haushaltsausgleichs.

Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Ergebnisplans gemäß Leittext der Innenministerkonferenz:
Rechnerischer Aufbau: Ergebnisplan in der Doppik

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum