Der Ergebnisplan (auch: Gesamtergebnisplan, (Gesamt-)Ergebnishaushalt) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Ergebnisrechnung.
Der Ergebnisplan wird seinerseits in Teilergebnispläne untergliedert. Die Untergliederung in Teilergebnispläne kann
sich entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur ausrichten. Der Ergebnisplan ist für den kommunalen Raum nicht bundeseinheitlich untergliedert.
Die Ausgeglichenheit des Ergebnisplans ist im
doppischenHaushaltsrecht das primäre Kriterium für das Erreichen des Haushaltsausgleichs.
Die
Ausgeglichenheit in Erträgen und Aufwendungen gilt zugleich als Konkretisierung des
Generationengerechtigkeitsgrundsatzes,
d.h. im Falle eines in Erträgen und Aufwendungen unausgeglichenen
Haushalts wird per Definition
auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet. Teilweise wird im Rahmen der Generationengerechtigkeitsdiskussion anstatt des
Saldos aus Erträgen und Aufwendungen auch speziell auf den
Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen
(sog. ordentliches Ergebnis)
abgespielt. Grund hierfür ist, dass diese Kenngröße durch
außerordentliche Vorgänge nicht beeinflusst werden kann und somit weniger manipulationsanfällig ist.
Das Pendant zum Ergebnisplan in der
Rechnungslegung (d.h. im
doppischen Jahresabschluss) ist die
Ergebnisrechnung. In der Ergebnisrechnung werden die tatsächlich im
Rechnungsjahr realisierten Erträge und Aufwendungen ausgewiesen und den Plandaten aus dem Ergebnisplan gegenübergestellt.
Nachfolgende Abbildung stellt den Ergebnisplan in den Gesamtzusammenhang des doppischen
Haushalts- und
Rechnungswesens der Kernverwaltung.
Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Ergebnisplans gemäß Leittext der Innenministerkonferenz: