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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnisplan (doppisch)

Der Ergebnisplan (auch: Gesamtergebnisplan, (Gesamt-)Ergebnishaushalt) ist ein Bestandteil des doppischen Haushaltsplans und ist das entsprechende Planungsinstrument zur Ergebnisrechnung. Der Ergebnisplan wird seinerseits in Teilergebnispläne untergliedert. Die Untergliederung in Teilergebnispläne kann sich entweder an den Produktbereichen oder der örtlichen Organisationsstruktur ausrichten. Der Ergebnisplan ist für den kommunalen Raum nicht bundeseinheitlich untergliedert.

Der Ergebnisplan umfasst die erwarteten Aufwendungen und Erträge im Haushaltsjahr. Hierbei werden sowohl die erwarteten ordentlichen Aufwendungen und Erträge, als auch die erwarteten außerordentlichen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen. Der Saldo des Ergebnisplans heißt Ergebnis (untergliedert in das ordentliche und das außerordentliche Ergebnis).

Die Ausgeglichenheit des Ergebnisplans ist im doppischen Haushaltsrecht das primäre Kriterium für das Erreichen des Haushaltsausgleichs. Die Ausgeglichenheit in Erträgen und Aufwendungen gilt zugleich als Konkretisierung des Generationengerechtigkeitsgrundsatzes, d.h. im Falle eines in Erträgen und Aufwendungen unausgeglichenen Haushalts wird per Definition auf Kosten künftiger Generationen gewirtschaftet. Teilweise wird im Rahmen der Generationengerechtigkeitsdiskussion anstatt des Saldos aus Erträgen und Aufwendungen auch speziell auf den Saldo aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen (sog. ordentliches Ergebnis) abgespielt. Grund hierfür ist, dass diese Kenngröße durch außerordentliche Vorgänge nicht beeinflusst werden kann und somit weniger manipulationsanfällig ist.

Insbesondere aufgrund der Abbildung von Ressourcenverbrauch (= Aufwendungen) und Ressourcenaufkommen (= Erträge) gilt der Ergebnisplan als ein Hauptmerkmal eines doppischen Haushaltswesens.

Das Pendant zum Ergebnisplan in der Rechnungslegung (d.h. im doppischen Jahresabschluss) ist die Ergebnisrechnung. In der Ergebnisrechnung werden die tatsächlich im Rechnungsjahr realisierten Erträge und Aufwendungen ausgewiesen und den Plandaten aus dem Ergebnisplan gegenübergestellt.

Nachfolgende Abbildung stellt den Ergebnisplan in den Gesamtzusammenhang des doppischen Haushalts- und Rechnungswesens der Kernverwaltung.

Der Ergebnisplan in der Doppik

Beispiel für den rechnerischen Aufbau eines Ergebnisplans gemäß Leittext der Innenministerkonferenz:
Rechnerischer Aufbau: Ergebnisplan in der Doppik - Erträge und Aufwendungen

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Finanzkennzahlen in der Doppik
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger