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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnisvoranschlag (Österreich)

Der Ergebnisvoranschlag ist im Kontext des neuen österreichischen Bundeshaushalts (ab 2013) ein Teil des Bundesvoranschlags und bildet zusammen mit der Ergebnisrechnung den Ergebnishaushalt.

Im Ergebnisvoranschlag werden nach dem Prinzip der Periodengerechtigkeit die im kommenden Finanzjahr voraussichtlich anfallenden Erträge und Aufwendungen geplant/veranschlagt. Ferner werden im Ergebnisvoranschlag Obergrenzen für Aufwendungen (Personalaufwendungen, betriebliche Sachaufwendungen, Transferaufwendungen, Finanzaufwendungen) festgesetzt.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu den österreichischen Bundeshaushalten (inkl. Rechnungsabschlüsse)
- Linksammlung zum österreichischen Haushaltsrecht (Bund)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger