Der Ergebnisvoranschlagsrest ist im Kontext des neuen österreichischen
Bundeshaushaltswesens (ab 2013) die in der Ergebnisrechnung auszuweisende Differenz zwischen den im
Ergebnisvoranschlag veranschlagten
Erträgen bzw.
Aufwendungen und den tatsächlich angefallenen Erträgen bzw. Aufwendungen.