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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnisvoranschlagsrest

Der Ergebnisvoranschlagsrest ist im Kontext des neuen österreichischen Bundeshaushaltswesens (ab 2013) die in der Ergebnisrechnung auszuweisende Differenz zwischen den im Ergebnisvoranschlag veranschlagten Erträgen bzw. Aufwendungen und den tatsächlich angefallenen Erträgen bzw. Aufwendungen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den österreichischen Bundeshaushalten (inkl. Rechnungsabschlüsse)
- Linksammlung zum österreichischen Haushaltsrecht (Bund)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger