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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ergebnisvortrag

Ergebnisvorträge sind Reste von Jahresergebnissen aus vorangegangenen Rechnungsjahren, die auf nachfolgende Rechnungsjahre vorgetragen werden. Der Ergebnisvortrag ist der Eigenkapitalposition in der Bilanz zuzurechnen.

Man unterscheidet beim Ergebnisvortrag zwischen dem Gewinnvortrag und dem Verlustvortrag.

Ein Gewinnvortrag ist der Rest des Jahresüberschusses des Vorjahres, der nach Beschluss über die Ergebnisverwendung verbleibt. Ein Gewinnvortrag ist also derjenige Teil des Jahresüberschusses, der weder an die Anteilseigner ausgeschüttet noch den Rücklagen zugeführt wurde. Der Gewinnvortrag ist dem Jahresergebnis des darauffolgenden Rechnungsjahres hinzuzurechnen.

Verlustvorträge sind Reste von Jahresfehlbeträgen aus vorangegangenen Rechnungsjahren, die nicht durch Jahresüberschüsse der Folgejahre oder durch Auflösung von Rücklagen ausgeglichen wurden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum