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HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » E » Erlass [Definition]

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Erlass

Ein Erlass ist eine Vereinbarung oder ein Verwaltungsakt, durch den ein Gläubiger einem Schuldner dessen Schuld erlässt. Der Gläubiger verzichtet bei einem Erlass also auf seinen Anspruch.

Öffentliche Gebietskörperschaften dürfen Erlasse nur dann gewähren, wenn das Einziehen der Schuld für den Schuldner eine besondere Härte darstellt.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)
- Linksammlung zu kommunalen Satzungen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum