Ein Erlass ist eine Vereinbarung oder ein Verwaltungsakt, durch den ein Gläubiger einem Schuldner dessen
Schuld erlässt.
Der Gläubiger verzichtet bei einem Erlass also auf seinen Anspruch.
Öffentliche Gebietskörperschaften dürfen Erlasse nur dann gewähren, wenn das Einziehen der Schuld
für den Schuldner eine besondere Härte darstellt.