Erschließungsbeiträge sind
Beiträge, die von Städten und Gemeinden auf Basis einer örtlichen Satzung erhoben werden. Erschließungsbeiträge sind
von Grundstückeigentümern zu entrichten und dienen dazu, die
Kosten für den erstmaligen Bau von Erschließungsanlagen zu decken.
Erschließungsanlagen können z.B. sein: Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen, Grünanlagen.