Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » E » Erschließungsbeitrag

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Erschließungsbeitrag

Erschließungsbeiträge sind Beiträge, die von Städten und Gemeinden auf Basis einer örtlichen Satzung erhoben werden. Erschließungsbeiträge sind von Grundstückeigentümern zu entrichten und dienen dazu, die Kosten für den erstmaligen Bau von Erschließungsanlagen zu decken.

Erschließungsanlagen können z.B. sein: Straßen, Wege, Plätze, Parkflächen, Grünanlagen.

Siehe hierzu auch:
- Links zum Abgabenrecht in Deutschland
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"



Weitere Informationen:
» § 127 Baugesetzbuch (BauGB): Erhebung des Erschließungsbeitrags

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger