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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Erträge, außerordentliche

Die außerordentlichen Erträge im Gesamtzusammenhang Unter dem Begriff der außerordentlichen Erträge werden all diejenigen Erträge zusammengefasst, die nicht zur gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit zu zählen sind. Außerordentliche Erträge fallen unregelmäßig an und/oder sind periodenfremd.

Die für das Haushaltsjahr geplanten außerordentlichen Erträge werden im Ergebnishaushalt (bzw. in den einzelnen Teilergebnishaushalten) ausgewiesen. Die tatsächlich im Rechnungsjahr realisierten außerordentlichen Erträge finden sich in der Ergebnisrechnung (bzw. in den einzelnen Teilergebnisrechnungen).

Zu den außerordentlichen Erträgen zählen insb. Erträge aus Vermögensveräußerungen durch Verkauf über Buchwert.

Außerordentliche Erträge sind zum Beispiel:
- Erträge aus dem Verkauf von Beteiligungen
- Erträge aus dem Verkauf von Grundstücken
- Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen

Gegensätze: ordentliche Erträge, außerordentliche Aufwendungen.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen (Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Analysen doppischer Haushalte"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger