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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Erträge, ordentliche

Zu den ordentlichen Erträgen gehören all diejenigen Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw. Verwaltungstätigkeit anfallen. Ordentliche Erträge sind regelmäßig wiederkehrende und planbare Erträge.

Beispiele für ordentliche Erträge: Steuern, Beiträge und Gebühren.

Gegensatz: außerordentliche Erträge.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum