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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Erträge, ordentliche
Zu den ordentlichen Erträgen gehören all diejenigen Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäfts- bzw.
Verwaltungstätigkeit anfallen. Ordentliche Erträge sind regelmäßig wiederkehrende und planbare Erträge.
Beispiele für ordentliche Erträge: Steuern, Beiträge und Gebühren.
Gegensatz: außerordentliche Erträge.
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