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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ertrag

Als Ertrag bezeichnet man in der Doppik eine in Geld bewertete Vermögensmehrung innerhalb einer Rechnungsperiode. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom sog. Ressourcenaufkommen. Erträge erhöhen das Eigenkapital. Generell gilt, dass ein Ertrag nicht zwangsläufig mit einer Einzahlung verbunden sein muss. Ebenso ist eine Einzahlung nicht notwendigerweise ein Ertrag.

Erträge werden in der Doppik im Ergebnishaushalt bzw. in den einzelnen Teilergebnishaushalten veranschlagt. Hierbei sind prinzipiell all diejenigen Erträge zu veranschlagen, die im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich realisiert werden. Die letztlich tatsächlich im abgelaufenen Haushaltsjahr realisierten Erträge werden in der Ergebnisrechnung bzw. in den einzelnen Teilergebnisrechnungen ausgewiesen.

Man unterscheidet zwischen ordentlichen und dem außerordentlichen Erträgen. Ordentliche Erträge sind regelmäßig wiederkehrende und planbare Erträge. Es sind dies u.a. Erträge aus Steuern, Beiträgen und Gebühren. Außerordentliche Erträge sind Erträge, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind.

Gegensatz: Aufwand.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum