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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Ertrag
Als Ertrag bezeichnet man in der Doppik eine in Geld bewertete Vermögensmehrung
innerhalb einer Rechnungsperiode. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom sog. Ressourcenaufkommen.
Erträge erhöhen das Eigenkapital.
Generell gilt, dass ein Ertrag nicht zwangsläufig mit einer
Einzahlung verbunden sein muss.
Ebenso ist eine Einzahlung nicht notwendigerweise ein Ertrag.
Erträge werden in der Doppik im Ergebnishaushalt bzw. in den einzelnen Teilergebnishaushalten
veranschlagt. Hierbei
sind prinzipiell all diejenigen Erträge zu veranschlagen, die im betreffenden Haushaltsjahr voraussichtlich
realisiert werden. Die letztlich tatsächlich im abgelaufenen Haushaltsjahr realisierten Erträge werden in
der Ergebnisrechnung bzw. in den einzelnen Teilergebnisrechnungen ausgewiesen.
Man unterscheidet zwischen ordentlichen und dem außerordentlichen Erträgen. Ordentliche Erträge sind
regelmäßig wiederkehrende und planbare Erträge. Es sind dies u.a. Erträge aus
Steuern, Beiträgen und Gebühren.
Außerordentliche Erträge sind Erträge, die unregelmäßig anfallen und/oder periodenfremd sind.
Gegensatz: Aufwand.
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