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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ertragswert

Der Ertragswert ist ein Maßstab zur Bewertung von Vermögensgegenständen, die konstant Erträge erwirtschaften. Zur Berechnung des Ertragswertes, werden die über die erwartete Nutzungsdauer prognostizierten künftigen Erträge des Vermögensgegenstandes auf den heutigen Zeitpunkt diskontiert.

Siehe auch:
- Ertragswertverfahren
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Bewertungsrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger