Das Ertragswertverfahren ist eine Bewertungsmethode für Immobilien (Grundstücke und Gebäude)
im Rahmen der erstmaligen Erstellung der
Eröffnungsbilanz.
Die Bewertung nach dem
Ertragswertverfahren erfolgt über den langfristig erzielbaren jährlichen
Reinertrag
(Ertragswert).
Das Verfahren findet insbesondere bei von Dritten genutzten Immobilien (z.B. Bürogebäude) Anwendung.
In einigen Ländern ist das Verfahren auch für die erstmalige Bewertung von
Beteiligungen zulässig.