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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren ist eine Bewertungsmethode für Immobilien (Grundstücke und Gebäude) im Rahmen der erstmaligen Erstellung der Eröffnungsbilanz. Die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren erfolgt über den langfristig erzielbaren jährlichen Reinertrag (Ertragswert). Das Verfahren findet insbesondere bei von Dritten genutzten Immobilien (z.B. Bürogebäude) Anwendung. In einigen Ländern ist das Verfahren auch für die erstmalige Bewertung von Beteiligungen zulässig.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. Bewertungsrichtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger