Die Etatsteuerung (auch: Haushaltssteuerung, Budgetsteuerung) ist eine Art der
Steuerung, die über den
Haushalt bzw. den
Etat einer
Gebietskörperschaft (Bund, Bundesländer, Gemeinden, Gemeindeverbände) ausgeübt wird. Die Etatsteuerung stellt eine bewusste, zielgerichtete Beeinflussung des Verwaltungshandelns dar. Diese erfolgt über im Haushalt/Etat manifestierte Vorgaben (z.B.
inputorientierteAusgabe-Ansätze oder
output- bzw.
wirkungsorientierteZiele und
Kennzahlen). Die Hauptakteure der Etatsteuerung sind die politischen Mandatsträger und die Verwaltungsspitze. Neben der Etatplanung betrifft die Etatsteuerung grundsätzlich ebenso die anderen Phasen des Etatkreislaufs (wie z.B. die
Rechnungslegung).
Die Etatsteuerung kann prinzipiell entweder überwiegend in Form einer inputorientierten oder in Form einer output- bzw. wirkungsorientierten Steuerungsrationalität durchgeführt werden. Eine am
Input der Verwaltungstätigkeit
(Finanzmittel, Personal etc.) orientierte Etatsteuerung ist insbesondere in der
Kameralistik anzutreffen. Die output- bzw. wirkungsorientierte Steuerung ist indes die idealtypischerweise in der
Doppik dominierende Steuerungslogik. Gleichwohl ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich auch in der Doppik weiterhin inputorientiert gesteuert werden kann.