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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Etatsteuerung

Die Etatsteuerung (auch: Haushaltssteuerung, Budgetsteuerung) ist eine Art der Steuerung, die über den Haushalt bzw. den Etat einer Gebietskörperschaft (Bund, Bundesländer, Gemeinden, Gemeindeverbände) ausgeübt wird. Die Etatsteuerung stellt eine bewusste, zielgerichtete Beeinflussung des Verwaltungshandelns dar. Diese erfolgt über im Haushalt/Etat manifestierte Vorgaben (z.B. inputorientierte Ausgabe-Ansätze oder output- bzw. wirkungsorientierte Ziele und Kennzahlen). Die Hauptakteure der Etatsteuerung sind die politischen Mandatsträger und die Verwaltungsspitze. Neben der Etatplanung betrifft die Etatsteuerung grundsätzlich ebenso die anderen Phasen des Etatkreislaufs (wie z.B. die Rechnungslegung).

Die Etatsteuerung kann prinzipiell entweder überwiegend in Form einer inputorientierten oder in Form einer output- bzw. wirkungsorientierten Steuerungsrationalität durchgeführt werden. Eine am Input der Verwaltungstätigkeit (Finanzmittel, Personal etc.) orientierte Etatsteuerung ist insbesondere in der Kameralistik anzutreffen. Die output- bzw. wirkungsorientierte Steuerung ist indes die idealtypischerweise in der Doppik dominierende Steuerungslogik. Gleichwohl ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass grundsätzlich auch in der Doppik weiterhin inputorientiert gesteuert werden kann.

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "Haushaltssteuerung"
- Artikel von HaushaltsSteuerung.de zum Thema "Haushaltssteuerung"
- Blog-Einträge zum Thema "Verwaltungssteuerung"
- Aufsätze zum Thema "Steuerung & Kontrolle"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Steuerung | Führung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Steuerung & Kontrolle"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger