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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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EU-Eigenmittel

Als EU-Eigenmittel bezeichnet man den bei Weitem bedeutsamsten Teil der Einnahmen der Europäischen Union (EU). Sie fließen dem Haushalt der EU regelmäßig zu und dienen zur Finanzierung der Ausgaben der EU.

EU-Eigenmittel sind dadurch charakterisiert, dass sie dem EU-Haushalt auf Grund von EU-Verträgen und Durchführungsbestimmungen zufließen. Ein Beschluss der Regierungen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten ist folglich nicht (mehr) erforderlich. Die EU-Eigenmittel lassen sich als Ersatz für die fehlende originäre EU-Steuer auffassen.

Man unterscheidet drei Arten von EU-Eigenmitteln:
- Traditionelle Eigenmittel
- Eigenmittel aus der Mehrwertsteuer
- Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens

Die traditionellen Eigenmittel und die Eigenmittel aus der Mehrwertsteuer machen aktuell (EU-Haushalt 2014) jeweils rund 12-13% der gesamten Einnahmen der EU aus. Die Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens summieren sich ihrerseits auf ca. 3/4 der Gesamteinnahmen. Lediglich ein sehr kleiner Prozentsatz der gesamten EU-Einnahmen stammt nicht aus EU-Eigenmitteln.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)

Blog-Einträge zum Thema:
- Entwicklung des deutschen Beitrags zur Finanzierung der EU-Eigenmittel (Blog-Eintrag vom
  14.5.2016)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger