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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
EU-Eigenmittel
Als EU-Eigenmittel bezeichnet man den bei Weitem bedeutsamsten
Teil der Einnahmen der Europäischen Union (EU). Sie fließen
dem Haushalt der EU regelmäßig zu und dienen zur Finanzierung
der Ausgaben der EU.
EU-Eigenmittel sind dadurch charakterisiert, dass sie dem
EU-Haushalt auf Grund von EU-Verträgen und Durchführungsbestimmungen
zufließen. Ein Beschluss der Regierungen der einzelnen
EU-Mitgliedsstaaten ist folglich nicht (mehr) erforderlich. Die
EU-Eigenmittel lassen sich als Ersatz für die fehlende originäre
EU-Steuer auffassen.
Man unterscheidet drei Arten von EU-Eigenmitteln:
- Traditionelle Eigenmittel
- Eigenmittel aus der Mehrwertsteuer
- Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens
Die traditionellen Eigenmittel und die Eigenmittel aus der
Mehrwertsteuer machen aktuell (EU-Haushalt 2010) jeweils
etwas mehr als 10% der gesamten Einnahmen der EU aus. Die
Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens
summieren sich ihrerseits auf ca. 75% der Gesamteinnahmen.
Lediglich ein sehr kleiner Prozentsatz der gesamten EU-Einnahmen
stammt folglich nicht aus EU-Eigenmitteln.

Weitere Informationen:
» Finanzierungsquellen der EU
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