|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
EU-Haushaltsplan
Als EU-Haushaltsplan (auch: Gemeinschaftshaushalt; oder kurz: EU-Haushalt) wird der Haushaltsplan der Europäischen Union (EU) bezeichnet. Der EU-Haushaltsplan wird vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet. Der Haushaltsvorentwurf wird von der Europäischen Kommission erstellt.
Das Volumen des EU-Haushaltsplans beträgt für das Haushaltsjahr 2010 insgesamt knapp 141,5 Mrd. Euro.
Die wichtigste Einnahmequelle der EU stellen die sog.
EU-Eigenmittel dar. Die beiden größten Ausgabenfelder sind die Bereiche "Nachhaltiges Wachstum" und "Natürliche Ressourcen".
Eine Besonderheit des EU-Haushaltsplans ist, dass er aufgrund von EU-Verträgen kein Haushaltsdefizit ausweisen darf. Auch die Aufnahme von Krediten zur Deckung der Ausgaben ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Der EU-Haushaltsplan ist in neun Einzelpläne untergliedert:
- Einzelplan 1: Parlament
- Einzelplan 2: Rat
- Einzelplan 3: Europäische Kommission
- Einzelplan 4: Gerichtshof
- Einzelplan 5: Rechnungshof
- Einzelplan 6: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Einzelplan 7: Ausschuss der Regionen
- Einzelplan 8: Europäischer Bürgerbeauftragter
- Einzelplan 9: Europäischer Datenschutzbeauftragter

Weitere Informationen:
» Der Haushalt der Europäischen Union
|
|