Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » E » Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Europäischer Stabilisierungsmechanismus (ESM)

Beim Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) handelt es sich um ein dauerhaftes Instrument der Europäischen Union (EU) zur finanziellen Unterstützung von sich in finanziellen Schwierigkeiten befindenden Mitgliedsstaaten. Der ESM ist ein Bestandteil des Gesamtpakets zur Stärkung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion und soll den temporär angelegten Euro-Schutzschirm ab Mitte 2013 vollständig ablösen. Der Europäische Stabilisierungsmechanismus hat seinen Sitz in Luxemburg.

Hilfen aus dem ESM werden in Form von Krediten gewährt. Das Volumen an Krediten, die der ESM vergeben kann, beläuft sich auf max. 500 Mrd. Euro. Das Stammkapital des ESM beläuft sich auf 700 Mrd. Euro, wodurch eine hohe Bonität und gute Zinskonditionen sichergestellt werden sollen. Die am ESM teilnehmenden EU-Mitglieder zahlen in fünf Raten insg. 80 Mrd. Euro ein. Zusätzlich zum eingezahlten Kapital von 80 Mrd. wird der ESM mit Garantien in Höhe von 620 Mrd. Euro ausgestattet. Der Anteil Deutschlands am einzuzahlenden Kapital liegt bei 21,7 Mrd. Euro, der Anteil an Garantien bei 168,3 Mrd. Euro. Dies sind jeweils rund 27,1% des Gesamtvolumens.

Kredite aus Europäischen Stabilisierungsmechanismus können lediglich Mitgliedsstaaten erhalten, die den Europäischen Fiskalpakt ratifiziert haben und eine nationale Schuldenbremse etabliert haben. Ferner werden Hilfen aus dem ESM nur gewährt, wenn selbige zur Sicherstellung der Gesamtstabilität der Eurozone unerlässlich sind. An eine Unterstützung durch den ESM sind Auflagen geknüpft (sog. Konditionalität). Diese Auflagen können z.B. in wirtschaftlichen Anpassungs- und Reformprogrammen oder der stetigen Erfüllung bestimmter Anspruchsvoraussetzungen bestehen.

Siehe hierzu auch:
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren zu den Staatsschulden der EU-Mitgliedsstaaten



Weitere Informationen:
» Webseite des Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger