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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Eventualforderungen
Bei einer
Eventualforderung handelt es sich um einen möglichen Vermögenswert, dessen Bestehen vom zukünftigen Eintreten bzw. Nicht-Eintreten eines oder mehrerer unsicherer Ereignisse abhängt. Der Eintritt der entsprechenden Ereignisse kann hierbei nicht oder nicht vollständig von der jeweiligen
Gebietskörperschaft kontrolliert werden.
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