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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eventualforderungen

Bei einer Eventualforderung handelt es sich um einen möglichen Vermögenswert, dessen Bestehen vom zukünftigen Eintreten bzw. Nicht-Eintreten eines oder mehrerer unsicherer Ereignisse abhängt. Der Eintritt der entsprechenden Ereignisse kann hierbei nicht oder nicht vollständig von der jeweiligen Gebietskörperschaft bzw. dem jeweiligen Unternehmen kontrolliert werden.

Unter die Eventualforderungen fallen zum Beispiel (ungewisse) Zahlungsansprüche aus einem laufenden Gerichtsverfahren sowie viele derivative Finanzinstrumente.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger