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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Eventualhaushalt

Ein Eventualhaushalt ist ein neben dem eigentlichen Haushaltsplan einer Gebietskörperschaft stehender Etat, der nur dann in Kraft tritt, wenn ein zuvor bestimmter, häufig konjunkturabhängiger Schwellenwert (z.B. BIP-Wachstum) über- oder unterschritten wird. Ein Eventualhaushalt eröffnet so z.B. die Möglichkeit, im Falle einer konjunkturellen Krisensituation Finanzmittel zur Konjunkturstützung haushalterisch zur Verfügung zu stellen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger