Ein Eventualhaushalt ist ein neben dem eigentlichen
Haushaltsplan einer
Gebietskörperschaft stehender
Etat, der nur dann in Kraft tritt, wenn ein zuvor bestimmter, häufig konjunkturabhängiger Schwellenwert (z.B.
BIP-Wachstum) über- oder unterschritten wird. Ein Eventualhaushalt eröffnet so z.B. die Möglichkeit, im Falle
einer konjunkturellen Krisensituation
Finanzmittel zur Konjunkturstützung
haushalterisch zur Verfügung zu stellen.