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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Extrahaushalt

Nach finanzstatistischer Abgrenzung werden unter Extrahaushalten die Auslagerungen der Gebietskörperschaften verstanden. Hier ist jeweils darauf zu achten, welche Auslagerungen im Detail angesprochen sind. Derartige Informationen können den entsprechenden Qualitätsberichten bzw. methodischen Erläuterungen zu den einzelnen Finanzstatistiken entnommen werden.

So wurden z.B. im Rahmen der Schuldenstatistik für die Gemeinden und Gemeindeverbände bis inklusive des Jahres 2009 lediglich die kameral buchenden Zweckverbände als Extrahaushalte betrachtet. Kaufmännisch buchende Zweckverbände wurden zu den Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs) gezählt.

Seit der Schuldenstatistik 2010 setzten sich die Extrahaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände aus den kommunalen Zweckverbänden des Staatssektors, d.h. soweit sie Nichtmarktproduzenten sind, sowie aus anderen juristische Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit zusammen, soweit sie anstelle kommunaler Körperschaften kommunale Aufgaben erfüllen. Hierzu zählen u.a. die Verwaltungsgemeinschaften in Baden-Württemberg und Bayern. Bis 2009 zählten davon abweichend alle kameral buchenden Zweckverbände unabhängig von ihrer Sektorenzugehörigkeit zu den Extrahaushalten, die kaufmännisch buchenden Zweckverbände dagegen nicht. Seit 2010 umfassen die Extrahaushalte auch Sonderrechnungen sowie die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors auf kommunaler Ebene.

Ab dem Berichtsjahr 2010 erfolgt auf Ebene der Länder im Rahmen der Schuldenstatistik die Einbeziehung aller Extrahaushalte der Länder sowie der Stadtstaaten zum öffentlichen Gesamthaushalt. Bereits seit 2006 wurden ausgewählte Extrahaushalte der Länder im Rahmen der Schuldenstatistik beim öffentlichen Gesamthaushalt nachgewiesen. Dies waren u.a. die ausgegliederten Hochschulen des Staatssektors mit eigenem Rechnungswesen, die aus den öffentlichen Haushalten ausgegliederten Statistischen Ämter der Länder sowie die Landesbetriebe für Straßenbau/-wesen bzw. Verkehr. 2009 neu hinzugekommen sind Einheiten, die zur Bewältigung der Finanzmarkt- und Konjunkturkrise gegründet wurden, z.B. der HSH Finanzfonds AöR, die Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH, der Garantie Portfolio Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (GPBW), und der Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfonds Nordrhein-Westfalen, sowie Bau- und Liegenschaftsbetriebe der Länder; ab 2010 sind hier u.a. auch die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) sowie die NECKARPRI GmbH enthalten.

Für den Bund werden ab dem Berichtsjahr 2010 im Zuge der Vervollständigung des Berichtskreises alle Extrahaushalte des Bundes in die Erhebung der Schulden (Schuldenstatistik) einbezogen. Zu den hinsichtlich des Schuldenvolumens bedeutsamsten Extrahaushalten des Bundes zählen insbesondere der Bundes-Pensions-Service für Post- und Telekommunikation e.V., der Finanzmarktstabilisierungsfonds, der Investitions- und Tilgungsfonds sowie die FMS Wertmanagement.

Siehe hierzu auch:
- Links zu wichtigen Finanzstatistiken
- Linksammlung zu den Statistischen Ämtern von EU, Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen (inkl. Extrahaushalte))


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum