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Fachaufgaben
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Fachaufgaben
Als Fachaufgaben bezeichnet man denjenigen Teil der von einer öffentlichen Verwaltung wahrgenommenen Aufgaben,
bei dem die Leistungsempfänger verwaltungsexterne Personen und Organisationen (z.B. Bürger, ortsansässige Unternehmen) sind.
Beispiele: Polizei, Verteidigung, Krankenhäuser, Schulen, Hochschulen, Verkehr.
Die Fachaufgaben sind abzugrenzen von den
Querschnittsaufgaben.
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