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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Fachebene
Die Fachebene ist die oberste Aggregations- und Gliederungsebene im
Integrierten Produktrahmen (IPR)
nach §§ 10 Abs. 2 S. 5 und 11 Abs. 3 i.V.m. § 49a
Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
. Der Fachebene sind in der hierarchischen Struktur des Integrierten Produktrahmens die
Aufgabenebene
und die
Produktebene
untergeordnet.
Der Integrierte Produktrahmen weist insgesamt zehn Fachebenen aus:
-
Fachebene 0 "Übergeordnete staatliche Aufgaben"
-
Fachebene 1 "Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
-
Fachebene 2 "Justiz"
-
Fachebene 3 "Bildung, Wissenschaft und Kultur"
-
Fachebene 4 "Raumordnung, Stadtentwicklung und Verkehr"
-
Fachebene 5 "Soziale Sicherheit, Familie und Jugend"
-
Fachebene 6 "Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung"
-
Fachebene 7 "Umwelt und Natur"
-
Fachebene 8 "Wirtschaft und Arbeit"
-
Fachebene 9 "Finanzwirtschaft"
© Andreas Burth, Marc Gnädinger