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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fachebene

Die Fachebene ist die oberste Aggregations- und Gliederungsebene im Integrierten Produktrahmen (IPR) nach §§ 10 Abs. 2 S. 5 und 11 Abs. 3 i.V.m. § 49a Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG). Der Fachebene sind in der hierarchischen Struktur des Integrierten Produktrahmens die Aufgabenebene und die Produktebene untergeordnet.

Der Integrierte Produktrahmen weist insgesamt zehn Fachebenen aus:
- Fachebene 0 "Übergeordnete staatliche Aufgaben"
- Fachebene 1 "Öffentliche Sicherheit und Ordnung"
- Fachebene 2 "Justiz"
- Fachebene 3 "Bildung, Wissenschaft und Kultur"
- Fachebene 4 "Raumordnung, Stadtentwicklung und Verkehr"
- Fachebene 5 "Soziale Sicherheit, Familie und Jugend"
- Fachebene 6 "Gesundheit, Verbraucherschutz, Sport und Erholung"
- Fachebene 7 "Umwelt und Natur"
- Fachebene 8 "Wirtschaft und Arbeit"
- Fachebene 9 "Finanzwirtschaft"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger