Unter dem Begriff Factoring versteht man den Verkauf von
Forderungen.
Der Käufer der Forderung wird als Factor bezeichnet, der Verkäufer
als Factoring-Kunde.
Im Gegenzug für die erworbenen Rechte aus der Forderung hat der Factor dem Factoring-Kunden den Kaufpreis für die Forderung zu entrichten.
Dieser Kaufpreis umfasst den Betrag der Forderung selbst, abzüglich eines Abschlags. Die Höhe des Abschlags variiert abhängig vom
Ausfallrisiko der Forderungen, dem zugrunde gelegten Zinssatz und weiteren Faktoren.
Bei öffentlichen Einheiten gibt es regelmäßig gesetzliche Einschränkungen in Bezug auf die Möglichkeiten zu einem Forderungsverkauf. So sind z.B. Forderungsverkäufe im Bereich von
Steuerforderungen nicht zulässig.