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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Factoring

Unter dem Begriff Factoring versteht man den Verkauf von Forderungen. Der Käufer der Forderung wird als Factor bezeichnet, der Verkäufer als Factoring-Kunde.

Im Gegenzug für die erworbenen Rechte aus der Forderung hat der Factor dem Factoring-Kunden den Kaufpreis für die Forderung zu entrichten. Dieser Kaufpreis umfasst den Betrag der Forderung selbst, abzüglich eines Abschlags. Die Höhe des Abschlags variiert abhängig vom Ausfallrisiko der Forderungen, dem zugrunde gelegten Zinssatz und weiteren Faktoren.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum