Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » F » Factoring

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Factoring

Unter dem Begriff Factoring versteht man den Verkauf von Forderungen. Der Käufer der Forderung wird als Factor bezeichnet, der Verkäufer als Factoring-Kunde.

Im Gegenzug für die erworbenen Rechte aus der Forderung hat der Factor dem Factoring-Kunden den Kaufpreis für die Forderung zu entrichten. Dieser Kaufpreis umfasst den Betrag der Forderung selbst, abzüglich eines Abschlags. Die Höhe des Abschlags variiert abhängig vom Ausfallrisiko der Forderungen, dem zugrunde gelegten Zinssatz und weiteren Faktoren.

Das Factoring ist bei öffentlichen Verwaltungen bzw. öffentlichen Unternehmen zu den alternativen Finanzierungsinstrumenten zu zählen.

Bei öffentlichen Einheiten gibt es regelmäßig gesetzliche Einschränkungen in Bezug auf die Möglichkeiten zu einem Forderungsverkauf. So sind z.B. Forderungsverkäufe im Bereich von Steuerforderungen nicht zulässig.

Siehe hierzu auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zum Forderungsmanagement)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger