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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fehlbedarf

In der kommunalen Kameralistik entsteht im Haushaltsplan ein Fehlbedarf (auch: Haushaltsfehlbedarf), wenn die Pflichtzuführungen vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt nicht erreicht werden.

Ein Fehlbedarf entsteht in einem doppischen Haushaltsplan, wenn die Summe der insgesamt im Ergebnishaushalt veranschlagten Erträge geringer ist als der Gesamtbetrag der dort veranschlagten Aufwendungen.

Grundsätzlich sollte im Haushaltsplan kein Fehlbedarf ausgewiesen werden, da der Grundsatz des Haushaltsausgleichs einen Haushalt ohne Fehlbedarf fordert.

Der Fehlbedarf unterscheidet sich vom Fehlbetrag dahingehend, dass sich der Fehlbedarf auf ein im Haushaltsplan (geplantes) Defizit bezieht, während der Fehlbetrag ein (realisiertes) Defizit nach Vollzug des Haushaltsplans darstellt. Ein Fehlbedarf entsteht folglich im kameralen bzw. doppischen Haushaltsplan, während ein Fehlbetrag in der kameralen Jahresrechnung bzw. dem doppischen Jahresabschluss ausgewiesen wird.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum