Der Fehlbedarf unterscheidet sich vom Fehlbetrag dahingehend, dass sich der Fehlbedarf auf ein im Haushaltsplan (geplantes)
Defizit bezieht, während der Fehlbetrag ein (realisiertes) Defizit nach Vollzug des Haushaltsplans darstellt. Ein Fehlbedarf
entsteht folglich im kameralen bzw. doppischen Haushaltsplan, während ein Fehlbetrag in der kameralen Jahresrechnung bzw.
dem doppischen Jahresabschluss ausgewiesen wird.