Der Begriff des kumulativen Fehlbetrags (auch: kumulatives Defizit) bezeichnet die Summe, die sich ergibt, wenn die
Fehlbeträge mehrerer
Haushalts-/Rechnungsjahre zusammenaddiert werden, um so aufzuzeigen, welcher Fehlbetrag im betrachteten Mehrjahreszeitraum insgesamt realisiert wurde bzw. voraussichtlich realisiert wird.
So kann ein kumulativer Fehlbetrag z.B. für den Zeitraum der
mittelfristigen Finanzplanung ermittelt werden, um zu verdeutlichen, welche Fehlbeträge sich voraussichtlich zukünftig über den Finanzplanungszeitraum ansammeln werden.
Alternativ kann der kumulative Fehlbetrag z.B. auch vergangenheitsbezogen ermittelt werden, indem die Fehlbeträge der vergangenen fünf Rechnungsjahre (ggf. unter Hinzurechnung der Plandaten des aktuellen Haushaltsjahrs) zusammenaddiert werden, um zu zeigen, welchen Maße in der Vergangenheit Fehlbeträge angehäuft wurden.