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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
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Fehlbetrag
Der Fehlbetrag in der
Kameralistik
ist die negative Differenz von
Ist-Einnahmen
und
Ist-Ausgaben
in der
Jahresrechnung
, also nach
Ausführung
des
Haushaltsplans
.
In der
Doppik
ist der Fehlbetrag (auch: Jahresfehlbetrag) die negative Differenz aus
Erträgen
und
Aufwendungen
in der
Ergebnisrechnung
. Fehlbeträge vermindern das
Eigenkapital
in der
Bilanz
.
Gegensatz:
Überschuss
.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
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