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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Fehlbetrag

Der Fehlbetrag in der Kameralistik ist die negative Differenz von Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben in der Jahresrechnung, also nach Ausführung des Haushaltsplans.

In der Doppik ist der Fehlbetrag (auch: Jahresfehlbetrag) die negative Differenz aus Erträgen und Aufwendungen in der Ergebnisrechnung. Fehlbeträge vermindern das Eigenkapital in der Bilanz.

Gegensatz: Überschuss.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum