Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » F » Feuerschutzsteuer (FeuerschSt)

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Feuerschutzsteuer (FeuerschSt)

Die Feuerschutzsteuer (FeuerschSt) ist eine Steuer, deren Steuergegenstand die Entgegennahme von Versicherungsentgelten aus Feuerversicherungen (inkl. Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen) darstellt. Ferner können Versicherungen auf Wohngebäude und den Hausrat feuerschutzsteuerpflichtig sein, sofern diese Versicherungen teilweise Feuergefahren abdecken.

Ein Versicherungsentgelt ist jede Leistung, die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer zu bewirken ist. Darunter fallen Prämien, Beiträge, Vorbeiträge, Vorschüsse, Nachschüsse, Umlagen, Eintrittsgelder, Gebühren für die Ausfertigung des Versicherungsscheins und sonstige Nebenkosten.

Bemessungsgrundlage der Feuerschutzsteuer ist bei Feuerversicherungen ein Anteil von 40 Prozent des Versicherungsentgelts, bei Wohngebäudeversicherungen ein Anteil von 14 Prozent des Gesamtbetrages des Versicherungsentgelts und bei Hausratversicherungen ein Anteil von 15 Prozent des Gesamtbetrages des Versicherungsentgelts. Von der Feuerschutzsteuer ausgenommen ist die Zahlung des Versicherungsentgelts an Brandunterstützungsvereine, soweit die anlässlich eines einzelnen Schadensfalls erhobene Umlage den Betrag von 5.500 Euro nicht übersteigt.

Der Steuersatz beträgt bei Feuerversicherungen 22 Prozent, ansonsten 19 Prozent. Die Versicherungsteuer gehört nicht zum Versicherungsentgelt. Steuerschuldner ist der Versicherer.

Das Aufkommen der Feuerschutzsteuer fließt in voller Höhe den Ländern zu (Landessteuern).

Siehe auch:
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steueruhr Deutschlands

Blog-Einträge zum Thema:
- Aufkommen der Landessteuern im Länder- und Zeitvergleich (Blog-Eintrag vom 6.5.2016)
- Pro-Kopf-Einnahmen aus Landessteuern 2014 im Vergleich der 16 Länder (Blog-Eintrag vom
  17.6.2015)

- Aufkommen der Landessteuern in Deutschland im Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 28.1.2014)



Weitere Informationen:
» Feuerschutzsteuergesetz (FeuerschStG)

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger