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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzakteure

Der Begriff der Finanzakteure bezeichnet im Kontext der Europäischen Union (EU) diejenigen Akteure, die Aufgaben im Rahmen der EU-Haushaltswirtschaft ausfüllen.

Es wird insbesondere unterschieden zwischen Anweisungsbefugten und Rechnungsführern. Ferner können auch die Zahlstellenverwalter, die vom Rechnungsführer des betreffenden Organs benannt werden, zu den Finanzakteuren gezählt werden.

Für die Anweisungsbefugten und Rechnungsführer gilt der Grundsatz der Aufgabentrennung, d.h. eine Person kann nicht beide Funktionen (Anweisungsbefugnis und Rechnungsführung) wahrnehmen.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger