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Finanzausschuss des Bundesrates
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Finanzausschuss des Bundesrates
Der Finanzausschuss ist ein Ausschuss des Bundesrates. Der Finanzausschuss kann als Gegenstück zum
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und zum
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
verstanden werden, da auf Bundesratsebene die Funktionen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
sowie des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages nicht getrennt, sondern in einem Ausschuss - dem Finanzausschuss des Bundesrates - zusammengeführt worden sind.
Der Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses des Bundesrates deckt sich insofern größtenteils mit dem des Bundesfinanzministeriums.
Konkret ist der Finanzausschuss des Bundesrates v.a. zuständig für folgende Bereiche:
- Bundeshaushalt
- Haushaltsrecht,
Haushaltssystematik
- Bund-Länder-Finanzbeziehungen
- Steuerrecht und sonstiges
Abgabenrecht
- Finanzmarktregulierung
Dem Finanzausschuss obliegt die
federführende fachliche Beratung der ihn betreffenden Vorlage, bevor sie zur Beschlussfassung
dem Bundesratsplenum zugeleitet wird. Konkret prüft der Finanzausschuss die Vorlagen fachlich, berät Änderungsanträge und bringt
die Erfahrungen und das Fachwissen der Länder in das Bundesratsverfahren ein. Ergebnis der Beratungen des Finanzausschusses sind
die Empfehlungen an den Bundesrat. Sofern der Finanzausschuss die Federführung inne hat, stellt er in seiner Funktion
als federführender Bundesratsausschuss die Ergebnisse in einer Empfehlungsdrucksache (auch als "Strichdrucksache" bezeichnet) zusammen.
Jede der 16 Landesregierungen entsendet einen ständigen Vertreter in den Finanzausschuss, wobei jeder Vertreter (unabhängig
von der Einwohnerzahl des jeweiligen Bundeslandes) nur eine Stimme hat. Bei Stimmengleichheit gilt die Vorlage als vom Ausschuss
abgelehnt. Formale Mitglieder des Finanzausschusses sind die Finanzminister der Länder. Im Gegensatz zu einigen anderen Bundesratsausschüssen
tagt der Finanzausschuss im Regelfall auch tatsächlich auf Ministerebene und nicht in sog. "Beamtenbesetzung". Sofern die Beratungen einer Vorlage
zu umfangreich oder zu fachlich sein sollten, kann der Finanzausschuss einen Unterausschuss einsetzen, der dem Finanzausschuss zuarbeitet
und sich i.d.R. aus Fachexperten aus den Landesfinanzministerien zusammensetzt.
Der Finanzausschuss des Bundesrates tagt in nicht-öffentlicher Sitzung. Die Mitglieder der Bundesregierung (d.h. insb.
der Bundesfinanzminister) haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Sitzungen des Finanzausschusses teilzunehmen.
Im Anschluss an die Sitzungen des Finanzausschusses des Bundesrates tagt ferner regelmäßig die
Finanzministerkonferenz (FMK).
Siehe auch:
- Links zu den Haushalts- und Finanzausschüssen von EU, Deutschland, Österreich und Schweiz
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