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Finanzerträge
Als Finanzerträge bezeichnet man Zinserträge,
Erträge
aus
Beteiligungen
und ähnliche Erträge.
Die Finanzerträge werden im
Ergebnishaushalt
veranschlagt
und zählen im kommunalen
Haushaltsrecht
der meisten Länder zu den
ordentlichen Erträgen
. Die realisierten Finanzerträge werden in der
Ergebnisrechnung
ausgewiesen.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger