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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Finanzerträge

Als Finanzerträge bezeichnet man Zinserträge, Erträge aus Beteiligungen und ähnliche Erträge.

Die Finanzerträge werden im Ergebnishaushalt veranschlagt und zählen im kommunalen Haushaltsrecht der meisten Länder zu den ordentlichen Erträgen. Die realisierten Finanzerträge werden in der Ergebnisrechnung ausgewiesen.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger