Kontakt
|
Suche
|
Sitemap
» Lexikon
» Fachbegriffe von A-Z
» Suchen
» Mithelfen
NEWSLETTER
Der Newsletter informiert
Sie über aktuelle Artikel.
»
anmelden
»
abmelden
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Finanzerträge
Als Finanzerträge bezeichnet man Zinserträge,
Erträge
aus
Beteiligungen
und ähnliche Erträge.
Die Finanzerträge werden im
Ergebnishaushalt
veranschlagt
und zählen im kommunalen
Haushaltsrecht
der meisten Länder zu den
ordentlichen Erträgen
. Die realisierten Finanzerträge werden in der
Ergebnisrechnung
ausgewiesen.
© Andreas Burth, Marc Gnädinger |
Impressum